Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Pflegekasse finanziert werden, wie:
- Einkaufen,
- Kochen,
- Reinigen der Wohnung,
- Spülen,
- Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung sowie
- das Beheizen der Wohnung.